GesamtElternVertretung (GEV)
Maßgebend für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist die Schulverfassung (TEIL VI des Schulgesetzes, §§ 67-93). Im Rahmen dieses Gesetzes können Eltern aktiv mitarbeiten, mitwirken und an einigen Punkten auch mitbestimmen.
Ein wichtiges Gremium hierbei ist die
Gesamtelternvertretung (GEV)
Mitglieder der GEV:
Aufgaben:
Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten einer Schule. Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Bei ihrer ersten allgemeinen Sitzung des Schuljahrs wählt die Gesamtelternvertretung ihren Vorstand, bestehend aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die allgemeinen GEV-Sitzungen zu organisieren, die Tagesordnung festzulegen, die Einladungen zu verschicken und die Protokolle zu schreiben. Der GEV-Vorstand beruft außerdem regelmäßige Sitzungen aller Elternvertreter der verschiedenen Gremien der Schule ein, um eine gute Kommunikation zu gewährleisten und wichtige Themen und Entwicklungen innerhalb der Schule zu begleiten, zu diskutieren und den Wunsch der Eltern möglichst umzusetzen.
Kontakt: gev@nehring-grundschule.de